Durch diese Fördermaßnahme werden Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen,
die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben, angesprochen
Die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist an Voraussetzungen gebunden: Empfänger können einzelne
Personen sein oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.
Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der
Region voraus. Die Beratungsstelle informiert und berät den Interessenten/die Interessentin über geeignete Angebote und händigt ihm/ihr den Bildungsscheck aus.
Der Bildungsscheck wird bei einem anerkannten Bildungsträger
eingelöst. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten,
Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z.
B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen,
Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
Ausgenommen und nicht gefördert
werden Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifizierungen wie Schulungen zur
Maschinenbedienung, Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich
vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb
von Fahrererlaubnissen dienen, oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.
Gesetzliche Förderungsansprüche, beispielsweise nach SGB III
oder (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) schließen eine Förderung durch Bildungsscheck aus.
Das Land NRW übernimmt 50% der Kosten bis zu max. 500 Euro. Der Rest ist vom
Betrieb oder dem Bildungsscheckempfänger zu tragen.
Weitere Informationen zur Fördermaßnahme finden Sie unter
http://www.bildungsscheck.nrw.de